Gerne erstellen wir auf Wunsch Bescheinigungen, Atteste, Behandlungsberichte und Gutachten.
In unserer Praxis führen wir fachärztliche Gutachten sowie gerichtliche Begutachtungen mit hoher Sorgfalt, fachlicher Unabhängigkeit und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden fachlichen Standards durch. Die Durchführung erfolgt entsprechend der Vorgaben zur Qualifizierung und Zertifizierung in kinder- und jugendpsychiatrischer Begutachtung gemäß den Empfehlungen und Standards der BAG KJPP, des BKJPP sowie der DGKJP.
Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen des § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung bzw. drohender seelischer Behinderung) werden regelhaft auf Veranlassung bzw. im Auftrag der Sorgeberechtigten oder zuständigen Kostenträger durchgeführt.
Ergänzend erstellen wir in ausgewählten Fällen fachärztliche Stellungnahmen und gutachterliche Einschätzungen zu medizinischen bzw. psychosomatischen Fragestellungen, beispielsweise im Zusammenhang mit geplanten operativen Eingriffen (z. B. Ohranlegeplastik) oder zur Beurteilung emotionaler bzw. psychosozialer Belastungen bei körperbezogenen Beschwerden oder Veränderungen.
Gerichtsgutachten erfolgen in der Regel ausschließlich auf Grundlage eines offiziellen Auftrags durch das zuständige Gericht. Wir bitten daher um Verständnis, dass eigeninitiierte Anfragen ohne entsprechenden gerichtlichen Auftrag meist nicht übernommen werden können. Auch Gutachten im Rahmen des OEG/SER (Opferentschädigungsrecht bzw. Soziales Entschädigungsrecht) erfolgen in der Regel auf Beauftragung durch die jeweils zuständigen Behörden oder Institutionen.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Eine Übersicht zu den Kosten entnehmen Sie bitte hier >>>.


