Kostenübersicht / Selbstzahlerleistungen
Gerne erstellen wir auf Wunsch Bescheinigungen, Atteste, Behandlungsberichte und Gutachten.
Dafür entstehen Ihnen folgende Kosten, die Sie gemäß untenstehender Zahlungsmodalitäten begleichen können - eine Barzahlung ist nicht möglich:
A1 – Anwesenheitsbescheinigung
- Im Termin digital: kostenlos
- Nachträglicher Ausdruck / erneute Ausstellung: 5,36 €
A2 – Auslandsbescheinigung für BTM-Medikamente
- 10,00 €
A3 – Kurzes Attest
- z. B. Schulunfähigkeitsbescheinigung: 8,16 €
A4 – Längeres Attest
- z. B. Diagnosen, Empfehlungen, Wiedereingliederung, Sportbefreiung: 17,43 €
A5 – Arztbrief / Befundbericht
- An Eltern oder volljährige Patient:innen: 26,52 €
- An Kinder- oder Hausarzt während laufender Behandlung: kostenlos
- Nach abgeschlossener Behandlung mit Überweisung: kostenlos
Gutachten
G1 – Legasthenie-/Dyskalkulie-Gutachten Schule
- 40,22 € zzgl. MwSt.
G2 – Legasthenie-/Dyskalkulie-Gutachten Jugendamt
- 67,03 € zzgl. MwSt.
G3 – §35a SGB VIII Sechs-Achsen-Gutachten kurz
- 67,03 € zzgl. MwSt.
G4 – §35a SGB VIII Sechs-Achsen-Gutachten lang
- 102,00 € pro angefangener Stunde zzgl. MwSt.
G5 – Schreibgebühr
- 3,50 € pro Seite zzgl. MwSt.
GX - Gerichtsgutachten, beauftragte Gutachten oder somatische bzw. psychosomatische Fragestellungen
- Kosten nach individueller Vereinbarung entsprechend Aufwand, Fragestellung und erforderlichem Umfang.
EKG / Labor
E1 – EKG
- Im Rahmen einer medizinisch indizierten laufenden Behandlung: kostenfrei
- Außerhalb regulärer Kassenleistungen: Bitte erfragen Sie die Kosten vor Behandlung in der Praxis.
E2 – Laborleistungen
- Im Rahmen einer medizinisch indizierten laufenden Behandlung: kostenfrei
- Sonstige Laborleistungen: Bitte erfragen Sie die Kosten vor Behandlung in der Praxis.
Iontophorese
I1 – Iontophorese bei Hyperhidrose
- Bitte erfragen Sie die Kosten vor Behandlung in der Praxis.
Zahlungsmodalitäten
Zahlungsarten
- Keine Barzahlung
- EC-Kartenzahlung bevorzugt
- In Absprache Vorabüberweisung
- Gerichtsgutachten und beauftragte Gutachten durch öffentliche Stellen Zahlung nach Erstellung
Privatpatient:innen
- Abrechnung in der Regel über externe Abrechnungsstelle
Gebührenordnung
- Grundlage ist die GOÄ
(Gebührenordnung für Ärzte) - Anpassungen bei erhöhtem Aufwand vorbehalten
- Bitte klären Sie vor der Behandlung die Kostenübernahme durch Ihre(n) Kostenträger
- Ausfallshonorar: Bitte beachten Sie unser Ausfallshonorar bei fehlender Absage von Terminen

